Die erste große Hürde des Berufslebens ist geschafft. Du hast eine Ausbildungsstelle gefunden und absolvierst erfolgreich die Ausbildung, die zum Glück auch bald geschafft ist. Endlich voll durchstarten und den Berufsmarkt erobern. Doch wie geht es weiter nach der Ausbildung? Da stellen sich zwangsläufig alle Azubis die gleichen Fragen: „Werde ich übernommen und wenn nicht, was soll ich dann machen?“ Hier unsere Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.
Zur heutigen Zeit ist es sehr schwer zu wissen, woran du bist. Auf der einen Seite herrscht in fast jeder Branche ein erbitterter Kampf um die wenigen qualifizierten Fachkräfte, andererseits werden überall Stellen gekürzt, Leute entlassen und Azubis nicht übernommen. Ein wichtiger Faktor für eine Übernahme ist natürlich, wie kompetent und motiviert du dich während deiner Ausbildung gezeigt hast. Wer würde nicht eher einen leistungsbereiten und interessierten, jungen Menschen einstellen, als einen Faulpelz, der immer Punkt 15 Uhr alles stehen und liegen lässt, weil ja der lang ersehnte Feierabend da ist.
Unser Tipp: Bist du im letzten Jahr, ist es keine Schande, den Chef einfach mal auf die momentane Situation anzusprechen, ob überhaupt jemand aus dem Ausbildungsjahrgang übernommen wird, und wenn ja, wie viele und wie gut die Chancen für dich stehen. Bekommst du dann eher schwammige Aussagen zu hören und bist hinterher eigentlich genauso schlau wie vorher, ist das schon ein guter Hinweis darauf, dass die Übernahme nicht gesichert ist. Somit fällt der Startschuss für neue Bewerbungen.
Für Bewerbungsgespräche muss dein jetziger Arbeitgeber dich übrigens auch von der Arbeit freistellen. Wichtig bei neuen Bewerbungen ist es auch, darauf zu achten, ob die Betriebe selber ausbilden und ob sie über oder unter Bedarf ausbilden. Bildet ein renommierter Betrieb über Bedarf aus, wird er wahrscheinlich schon die Qual der Wahl haben, wenn er sich überlegen muss, wen von seinen jetzigen Auszubildenden er übernehmen will. Zudem haben die betriebseigenen Azubis auch einen großen Vorteil, denn der Arbeitgeber kann sich bei ihnen sicher sein, dass sie bis jetzt motiviert mitgearbeitet haben und kann sie schon besser einschätzen. In diesem Fall ist es also leichter, eine Stelle in einem Betrieb zu finden, der weniger Auszubildende hat als er eigentlich bräuchte.
Hast du schon eine Zusage für eine Übernahme von deinem jetzigen Chef erhalten, gilt eine mündliche Zusage auch schon. Besonders, wenn dies vor Zeugen geschehen ist. Trotzdem solltest du dann darauf bestehen, dieses Abkommen auch schriftlich festzuhalten. Aber aufgepasst, auch wenn du im selben Betrieb bleibst und die Probezeit der Ausbildung schon längst vorbei ist, kann dein Arbeitgeber eine neue Probezeit dazu nutzen, um zu sehen, ob du den neuen Aufgaben und der größeren Verantwortung überhaupt gewachsen bist.
Inhaltsverzeichnis
Drei Formen der Übernahme:
- Der befristete Arbeitsvertrag enthält die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum, bei einer Übernahme meist nach einem Jahr, endet. Aber keine Panik, auch diese Verträge können verlängert werden oder zu einer unbefristeten Beschäftigung führen. Oft will der Arbeitgeber durch einen befristeten Vertrag noch einmal testen, ob das Vertrauen in deine Arbeit auch gerechtfertigt ist. In manchen Branchen, in denen die Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft geschützt werden, ist eine einjährige Übernahme auch tariflich festgelegt, so zum Beispiel in der IG Metall.
- Der unbefristete Arbeitsvertrag enthält keinerlei Terminierung, wann der Arbeitsvertrag automatisch gekündigt wird. Somit zeigt der Arbeitgeber sein Vertrauen zu dem Arbeitnehmer und drückt aus, dass er davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis zum Vorteil beider Parteien noch lange fortgeführt wird.
- Die ungewollte beziehungsweise nicht abgesprochene Übernahme tritt dann ein, wenn du nach bestandener Prüfung weiterhin im Betrieb arbeitest, sei es auch nur für eine Stunde. Wurde vor der Prüfung nichts anderes abgesprochen, heißt das, dass dein Chef nicht verhindert hat, dass du weiter in seinem Betrieb tätig bist und somit hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag. Dabei ist ganz egal, ob dein Chef nur vergessen hat, dir zu kündigen oder absichtlich so gehandelt hat.
Was passiert, wenn ich nicht übernommen werde?
Es soll ja auch vorkommen, dass der Arbeitgeber dich gerne übernehmen würde, du selbst dir aber mehr Abwechslung in deinem Leben wünschst. In diesem Fall ist es trotzdem auf jeden Fall ratsam, ein Angebot auf Übernahme erst einmal anzunehmen, denn du kannst dir nie vollkommen sicher sein, dass du direkt eine neue Einstellung findest. Darüber hinaus macht es bei späteren Bewerbungen einen guten Eindruck, wenn die Personalleiter sehen, dass du nach der Ausbildung übernommen wurdest. Das zeigt, dass du zuverlässig arbeitest und kompetent bist. Zudem kannst du dann noch etwas mehr Berufserfahrung sammeln, bevor du dich wieder in den Bewerberpool stürzt. Für neue Bewerbungen ist eine weitere Sache immens wichtig, deine Zeugnisse!
Nach dem Abschluss der Ausbildung hast du Anspruch auf folgende Zeugnisse:
- Das Zeugnis deiner Berufsschule, wo deine Noten in den jeweiligen Schulfächern aufgeführt werden.
- Das Zeugnis deines Betriebes, in dem der Betrieb deine Leistungen im beruflichen Alltag beschreibt und bewertet.
- Hinzu kommt ein Gesamtzeugnis der IHK, welches dir die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bescheinigt.
Wenn du übernommen wirst, herzlichen Glückwunsch, aber vergiss vor lauter Euphorie nicht gute Konditionen für dein kommendes Arbeitsverhältnis auszuhandeln. Dabei kann es auch nicht schaden, über verbleibende Urlaubstage und Bezahlungen in Krankheitsfällen zu reden. Ein guter Tipp ist auch, sich umzuhören, wie das übliche Gehalt in dieser Branche nach der Ausbildung aussieht. Damit hast du eine viel bessere Grundlage für deine Verhandlungen, als wenn du unwissend in ein so wichtiges Gespräch gehst. Wichtig hierbei ist, dass du nicht zu viel forderst, dich aber auch nicht unter Wert verkaufst. Aber was sollte in so einem Arbeitsvertrag eigentlich alles enthalten sein?
Der Arbeitsvertrag:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Der Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Eine Tätigkeitsbeschreibung und der Arbeitsort
- Die Dauer der Probezeit
- Ein Verweis auf den Tarifvertrag
- Übertarifliche Zahlungen und Sondervereinbarungen
Aber was tun, wenn der Worst Case eintritt und du nicht übernommen wirst, aber auch keinen anderen Personalmanager von dir überzeugen konntest? Im ersten Moment ist die Arbeitslosigkeit natürlich ein Schock. Jedoch ist es ganz wichtig, sich wieder aufzurappeln und weiterzusuchen. In so einem Fall sollte die Agentur für Arbeit deine erste Anlaufstelle sein. Dort kannst du in ein Verzeichnis aufgenommen werden und man vermittelt dir vielleicht Arbeit. Darüber hinaus musst du Arbeitslosengeld anfordern, bis du etwas Neues gefunden hast.
Abschließend ist zu sagen, dass du eine Übernahme nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest. Sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, ob du übernommen wird und was passiert, wenn dieser Fall nicht eintritt, ist in keinem Fall verwerflich oder übervorsichtig, sondern essenziell wichtig. Ebenso von Bedeutung ist die richtige Kommunikation mit deinem Arbeitgeber, damit du weißt, woran du bist.
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