Beruf & Karriere Teil 1: Die Übernahme nach der Ausbildung – aus Sicht der Auszubildenden, darauf solltet Ihr achten

Veröffentlicht am Oktober 25th, 2013 | von Ben

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Teil 1: Die Übernahme nach der Ausbildung – aus Sicht der Auszubildenden, darauf solltet Ihr achten

Die erste große Hürde des Berufslebens ist geschafft. Man hat eine Ausbildungsstelle

Nach der Ausbildung übernommen worden

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gefunden und absolviert erfolgreich die Ausbildung, die zum Glück auch bald geschafft ist. Endlich voll durchstarten und den Berufsmarkt erobern. Doch wie geht es weiter nach der Ausbildung? Da stellen sich zwangsläufig alle Azubis die gleichen Fragen: „Werde ich übernommen und wenn nicht was soll ich dann machen?“ Hier unsere Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.

Zur heutigen Zeit ist es sehr schwer zu wissen, woran man ist. Auf der einen Seite herrscht in fast jeder Branche ein erbitterter Kampf um die wenigen qualifizierten Fachkräfte, andererseits werden überall Stellen gekürzt, Leute entlassen und Azubis nicht übernommen. Ein wichtiger Faktor für eine Übernahme ist natürlich, wie kompetent und motiviert man sich während der Ausbildung gezeigt hat. Wer würde nicht eher einen leistungsbereiten und interessierten, jungen Menschen einstellen, als einen Faulpelz, der immer punkt 15 Uhr alles stehen und liegen lässt, weil ja der lang ersehnte Feierabend da ist.

Unser Tipp: Seid ihr im letzten Jahr, ist es keine Schande, den Chef einfach mal auf die momentane Situation anzusprechen, ob überhaupt jemand aus dem Ausbildungsjahrgang übernommen wird, und wenn ja wie viele und wie gut die Chancen für einen selber stehen. Bekommt man dann eher schwammige Aussagen zu hören und ist hinterher eigentlich genauso schlau wie vorher, ist das schon ein guter Hinweis darauf, dass die Übernahme nicht gesichert ist und somit fällt der Startschuss für neue Bewerbungen.
Für Bewerbungsgespräche muss euer jetziger Arbeitgeber euch übrigens auch von der Arbeit freistellen. Wichtig bei neuen Bewerbungen ist es auch, darauf zu achten, ob die Betriebe selber ausbilden und ob sie über oder unter Bedarf ausbilden. Bildet ein renommierter Betrieb über Bedarf aus, wird er wahrscheinlich schon die Qual der Wahl haben, wenn er sich überlegen muss, wen von seinen jetzigen Auszubildenden er übernehmen will. Zudem haben die betriebseigenen Azubis auch einen großen Vorteil, denn der Arbeitgeber kann sich bei ihnen sicher sein, dass sie bis jetzt motiviert mitgearbeitet haben und kann sie schon besser einschätzen. In diesem Fall ist es also leichter, eine Stelle in einem Betrieb zu finden, der weniger Auszubildende hat als er eigentlich bräuchte.

Haben Sie schon eine Zusage für eine Übernahme von eurem jetzigen Chef erhalten, gilt eine mündliche Zusage auch schon. Besonders, wenn dies vor Zeugen geschehen ist. Trotzdem sollten Sie dann darauf bestehen, dieses Abkommen auch schriftlich festzuhalten. Aber aufgepasst, auch wenn man im selben Betrieb bleibt und die Probezeit der Ausbildung schon längst vorbei ist, kann Ihr Arbeitgeber eine neue Probezeit dazu nutzen, um zu sehen, ob Sie den neuen Aufgaben und der größeren Verantwortung überhaupt gewachsen sind.

Drei Formen der Übernahme:

  1. Der befristete Arbeitsvertrag enthält die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum, bei einer Übernahme meist nach einem Jahr, endet. Aber keine Panik, auch diese Verträge können verlängert werden oder zu einer unbefristeten Beschäftigung führen. Meist will man durch einen befristeten Vertrag noch einmal testen, ob das Vertrauen in Ihre Arbeit auch gerechtfertigt ist. In manchen Branchen, in denen die Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft geschützt werden, ist eine einjährige Übernahme auch tariflich festgelegt, so zum Beispiel in der IG Metall.
  2. Der unbefristete Arbeitsvertrag enthält keinerlei Terminierung, wann der Arbeitsvertrag automatisch gekündigt wird. Somit zeigt der Arbeitgeber sein Vertrauen zu dem Arbeitnehmer und drückt aus, dass er davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis zum Vorteil beider Parteien noch lange fortgeführt wird.
  3. Die ungewollte beziehungsweise nicht abgesprochene Übernahme tritt dann ein, wenn Sie nach bestandener Prüfung weiterhin im Betrieb arbeiten, sei es auch nur für eine Stunde. Wurde vor der Prüfung nichts anderes abgesprochen, heißt das, dass Ihr Chef nicht verhindert hat, dass Sie weiter in seinem Betreib tätig sind und somit haben Sie automatisch einen unbefristeten Vertrag. Dabei ist ganz egal, ob Ihr Chef nur vergessen hat, Ihnen zu kündigen oder absichtlich so gehandelt hat.

Doch was passiert, wenn ich nicht übernommen werde:

Es soll ja auch vorkommen, dass der Arbeitgeber Sie gerne übernehmen würde, Sie selber sich aber mehr Abwechslung in Ihrem Leben wünschen. In diesem Fall ist es trotzdem auf jeden Fall ratsam, ein Angebot auf Übernahme erst einmal anzunehmen, denn Sie können sich nie vollkommen sicher sein, dass Sie direkt eine neue Einstellung finden. Darüber hinaus macht es bei späteren Bewerbungen einen guten Eindruck, wenn die Personalleiter sehen, dass Sie nach der Ausbildung übernommen wurden. Das zeigt Ihnen, dass Sie zuverlässig arbeiten und kompetent sind. Zudem können Sie dann noch etwas mehr Berufserfahrung sammeln, bevor Sie sich wieder in den Bewerberpool stürzen. Für neue Bewerbungen ist eine weitere Sache immens wichtig, Ihre Zeugnisse!

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie einen Anspruch auf folgende Zeugnisse:

  1. Das Zeugnis Ihrer Berufsschule, wo Ihre Noten in den jeweiligen Schulfächern aufgeführt werden.
  2. Das Zeugnis Ihres Betriebes, indem der Betrieb Ihre Leistungen im beruflichen Alltag beschreibt und bewertet.
  3. Hinzu kommt ein Gesamtzeugnis, welches Ihnen die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bescheinigt.

Wenn Sie übernommen werden, herzlichen Glückwunsch, aber vergessen Sie vor lauter Euphorie nicht gute Konditionen für Ihr kommendes Arbeitsverhältnis auszuhandeln. Dabei kann es auch nicht schaden, über verbleibende Urlaubstage und Bezahlungen in Krankheitsfällen zu reden. Ein guter Tipp ist auch, sich umzuhören, wie das übliche Gehalt in dieser Branche nach der Ausbildung aussieht. Damit haben Sie dann eine viel bessere Grundlage für Ihre Verhandlungen, als wenn Sie unwissend in ein so wichtiges Gespräch gehen. Wichtig hierbei ist, dass Sie nicht zu viel fordern, sich aber auch nicht unter Wert verkaufen. Aber was sollte in so einem Arbeitsvertrag eigentlich alles enthalten sein?

Der Arbeitsvertrag:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses
  3. Eine Tätigkeitsbeschreibung und der Arbeitsort
  4. Die Dauer der Probezeit
  5. Ein Verweis auf den Tarifvertrag
  6. Übertarifliche Zahlungen und Sondervereinbarungen

Aber was tun, wenn der Worst Case eintritt und Sie nicht übernommen werden, aber auch keinen anderen Personalmanager von Ihnen überzeugen konnten? Im ersten Moment ist die Arbeitslosigkeit natürlich ein Schock. Jedoch ist es ganz wichtig, sich wieder aufzurappeln und weiter zu suchen. In so einem Fall sollte die Agentur für Arbeit Ihre erste Anlaufstelle sein. Dort können Sie in ein Verzeichnis aufgenommen werden und man vermittelt Ihnen vielleicht Arbeit. Darüber hinaus müssen Sie dann Arbeitslosengeld anfordern, bis Sie etwas Neues gefunden haben.

Abschließend ist zu sagen, dass man eine Übernahme nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, ob man übernommen wird und was passiert, wenn dieser Fall nicht eintritt, ist in keinem Fall verwerflich oder übervorsichtig, sondern essentiell wichtig. Ebenso von Bedeutung ist die richtige Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie wissen, woran Sie sind.

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