Bewerbungsmuster – Innenarchitekt*in


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Info

Unter dem Begriff Innenarchitektur (engl. interior architecture / interior design) versteht man sowohl die technisch-konstruktive, als auch die ästhetisch-gestalterische Planung und Ausgestaltung von Innenräumen.

Innenarchitekt*innen arbeiten stets projektbezogen und haben die Verantwortung für:

  • Qualität am und im Gebäude
  • Technische und konstruktive Perfektion
  • Schadensfreiheit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Kosten-/Terminplanung und Einhaltung der Fristen

Die Bauten und Projektziele können unterschiedlicher Natur sein. Heutige Innenarchitektur reicht vom Ausbau über die Einrichtung, Umnutzung oder Sanierung, den Umbau oder die Entkernung bestehender Gebäude bis hin zur Erweiterung von Räumen und Anbauten an vorhandenen Objekten oder auch der Entwicklung temporärer Gebäude (z. B. Starthaus bei Skirennen). Ebenso der Messe- und Eventbereich spielt in der Branche heutzutage eine große Rolle.

Innenarchitekten*innen lassen sich zusammenfassend als Fachkräfte für folgende Bereiche bezeichnen:

  • Das Innere von bestehenden oder neu zu planenden Gebäuden
  • Die innere Funktion (z.B. Einhalten der Brandschutzordnung), Ästhetik und Atmosphäre von Objekten
  • Physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden der Menschen

Arbeitsfelder des Innenarchitekt*innen

  • Ausstellungsbauten (Messebau, Museen)
  • Betreuungs- und Pflegebauten (Krankenhäuser, Pflegeheime)
  • Freizeit- und Erholungsbauten (Wellnesseinrichtungen, Schwimmbäder)
  • Hotel- und Gastronomiebauten
  • Kulturbauten (Theater, Konzerthallen)
  • Private Wohn- und Arbeitsbauten (Ateliers, Villen)
  • Sakralbauten (Kirchen, Moscheen)
  • Verwaltungsbauten (Banken, Schulen, Rathäuser)
  • Verkehrsbauten (Flughäfen, Bahnhöfe)
  • Aber auch z.B. im Bereich Möbeldesign

Des Weiteren arbeiten Innenarchitekten*innen für verschiedenste Auftraggeber*innen. Diese können öffentlich oder privat sein und aus dem Gewerbe, dem Handel oder der Industrie stammen. Bei einer baulichen Maßnahme haben Innenarchitekt*innen mehrere Rollen inne. Neben der Funktion als Projektleiter*in und Treuhänder*in des*der Auftraggeber* fungieren sie als Hauptverantwortliche für die Koordination etwaiger benötigter Fachplaner (z. B. Statik, Medienplanung, Lichtplanung, Kommunikationsdesign, Baufirma, etc.). Beispielsweise arbeiten aber auch viele Innenarchitekt*innen freiberuflich selbstständig und werden dann von Architekturbüros projektbezogen beauftragt oder in ein bestehendes Team zur Unterstützung geholt.

Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen

Genau wie Architekt*innen arbeiten Innenarchitekt*innen nach anerkannten Regeln der Baukunst und -technik auf Grundlage der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI). Die HOAI beschreibt neun unterschiedliche Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis hin zur Objektbetreuung (beim Bau) und Dokumentation.

Oftmals werden in der Praxis die Leistungsphasen in Entwurf/Kreation (Leistungsphasen 1-4) und die Umsetzung (Leistungsphasen 5-9) thematisch geteilt und viele Innenarchitekt*innen werden, je nach persönlichen Stärken, in dem einen oder anderen Bereich eingesetzt. Neben der Festlegung des Projektablaufs richtet sich ebenso die Bezahlung durch den*die Auftraggeber*in nach der HOAI und ist abhängig vom Aufwand für die zu bauenden Maßnahmen.

Ausbildung als Innenarchitekt*in

Das Studium der Innenarchitektur kann über eine Hochschule, eine Akademie oder eine Fachhochschule in Form eines Diplom-Studiums (Dipl.-Ing.) oder in Form eines Bachelor-Master-Studiums (M.A.) erfolgen.

Darf ich mich nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Innenarchitektur in meiner Bewerbung auch „Innenarchitekt*in“ nennen? Nein. Das Studium ist nicht alleinige Voraussetzung für das Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Innenarchitekt*in“ im Geschäftsverkehr. Zudem werden mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und der Eintrag in die Architektenkammer gefordert. Dies gilt laut Baukammergesetz (BauKaG) auch für „Architekt*innen“, „Landschaftsarchitekt*innen“ und „Stadtplaner*innen“. Auch Wortverbindungen, wie „ArchDesign“ oder „Atelier für Architektur“, dürfen nicht verwendet werden. Studierte Innenarchitekt*innen, die keinen Eintrag in die Architektenkammer beantragen (möchten), wählen deshalb häufig nicht geschützte Berufs-/Firmenbezeichnungen, wie z. B. Planer, Planungsbüro, Designer.

Bewerbung im Bereich Innenarchitektur

Beim Bewerbungsschreiben für eine Stelle als Innenarchitekt*in oder ein Innenarchitekturstudium solltest du natürlich bedenken, dass dies ein kreativ-technischer Beruf aus der Designbranche ist und deine Bewerbungsmappe demnach auf einem hohen optisch ansprechenden Niveau sein sollte. Durch das projektbezogene Arbeiten als Innenarchitekt, können bei der Beschreibung der Tätigkeitsbereiche im Lebenslauf zu den jeweiligen Arbeitgebern sehr gut die durchgeführten Projekte aufgelistet werden. So hat der eventuelle neue Arbeitgeber eine gute Übersicht, was der Bewerber konkret vorzuweisen hat.

Einstiegsgehalt

 Das Einstiegsgehalt von Innenarchitekt*innen liegt bei 3.437 € brutto im Monat. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann das Gehalt auf 4.308 € brutto monatlich ansteigen.