Bewerbungsmuster – Aushilfskraft


Kostenloser Bewerbungsgenerator

Du tust dich schwer mit den Formulierungen im Anschreiben oder möchtest einfach keine Zeit verschwenden? Dann nutze unseren kostenlosen Bewerbungsgenerator. Einfach das bevorzugte Design unten auswählen und mit Klick auf den Button loslegen. Lass dich von Beispieltexten für eine große Auswahl an Berufen inspirieren und erstelle noch heute deine überzeugende Bewerbung.


Bewerbungsmuster als Word-Datei

Das Bewerbungsmuster für Aushilfskräfte gibt es hier zum kostenlosen Download:

Bewerbungsmuster jetzt herunterladen

✔️ Gratis Download
✔️ Individueller Mustertext
✔️ Ansprechendes Design
✔️ Microsoft Word-Datei (.docx)
✔️ Jederzeit wiederverwendbar


Achtung: Dieses Muster dient lediglich als Vorlage und Inspiration. Benutze auf keinen Fall dieses Muster als fertige Bewerbung. Personaler erkennen dies sofort und deine Bewerbung landet im Papierkorb! Solltest du trotz des Musters noch Probleme haben oder dir unsicher beim Erstellen der Bewerbung sein, empfehlen wir dir, dich an einen professionellen Bewerbungsservice zu wenden.


INFO

Die Berufsbezeichnung Aushilfskraft/Hilfsarbeitskraft/Gehilfe oder auch Hilfsarbeiter ist eine Arbeitskraft meist ohne branchenspezifische Berufsausbildung. Die Person verrichtet Hilfstätigkeiten und kann in fast allen Bereichen als Aushilfskraft tätig sein. Eine Aushilfskraft stellt die niedrigste berufliche Klasse nach dem Berufsbildungsabschluss dar und wird deshalb oft mit dem Ausdruck „gering qualifiziert“ versehen.

Der 520 €-Job (Minijob)

Aushilfstätigkeiten werden gerne neben der schulischen Ausbildung verrichtet, um auch ohne Berufsabschluss bereits Berufserfahrung zu sammeln und Geld zu verdienen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich meist um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die auch als Job auf 520 €-Basis, einfach 520 €-Job oder Minijob bezeichnet wird. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes am 01. Januar 2023 von 12 € die Stunde ist die Arbeitszeit somit auf 43,33 Stunden monatlich begrenzt. Wenn ein Beschäftigter den monatlichen Betrag von 520 € bzw. einen Jahresverdienst von 6.240 € überschreitet, ist dieser sozialversicherungspflichtig und muss somit auch ganz normal Steuern zahlen.

Werkstudententätigkeiten

Ausnahmeregelungen gibt es für werkstudentische Tätigkeiten. Werkstudenten dürfen zwar mehr als
520 € verdienen ohne Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen, aber auch hier gibt es einen gesetzlich einzuhaltenden maximalen Jahresverdienst. Zudem darf der Beschäftigungsaufwand Arbeitszeiten von 20 h/Woche nicht überschreiten. Nur in vorlesungsfreien Zeiten können Werkstudenten bis zu 40 h/Woche arbeiten. Bei Werkstudententätigkeiten sollte allerdings auf die Art der Krankenversicherung geachtet werden. Falls der Student noch bei der Familie krankenversichert ist, darf ein monatliches Einkommen von 450 € nicht überschritten werden. Ansonsten muss sich der Werkstudent selbst krankenversichern und die Versicherung auch selbst bezahlen.

Besonders häufig sind 520 €-Jobs oder Minijobs im Einzelhandel, am Empfang/Sekretariat (z. B. in einer Arztpraxis oder in verschiedenen Unternehmen), in der Gastronomie oder auch als Reinigungskraft. Werkstudententätigkeiten sind in denselben Bereichen zu Hauf vertreten. Allerdings wählen hier die Studenten beispielsweise eher Jobs, die auch einen gewissen inhaltlichen Bezug zum Studium darstellen. Solche Aushilfsstellen sind auch bei Arbeitgebern beliebt zu besetzen und vielzählig zu finden.