Bewerbungsmuster – Psychologische*r Psychotherapeut*in


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Info

Die Psychologie ist die Lehre vom menschlichen Verhalten und Erleben auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Heute erstreckt sich die Psychologie über die verschiedensten Disziplinen. Von der Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie, über die Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie, hin zur klinischen Psychologie und Wirtschaftspsychologie.

Ein*e psychologische*r Psychotherapeut*in ist dabei im Feld der klinischen Psychologie eingegliedert. Nun stellt sich allerdings die Frage, wie man überhaupt Psychotherapeut*in werden kann? Eine Frage die sich nicht alle Studienanfänger*innen gänzlich zu Beginn stellen.

Zu Anfang lautet die Antwort nämlich bei den Meisten: Ich muss Psychologie studieren. Das stimmt schon, allerdings nur zum Teil. Aufgrund dieser Informationslücke finden Sie nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was Sie alles zur Ausbildung als psychologische*r Psychotherapeut*in brauchen und beachten müssen:

Voraussetzungen

Um eine Approbation als psychologische*r Psychotherapeut*in in Deutschland zu erlangen, müssen Sie einige Jahre Ihres Lebens dafür einplanen. Der Weg führt von einem Psychologie Bachelorstudium (regulär 3 Jahre), über einen Psychologie Masterstudium, mit der Vertiefung klinische Psychologie (regulär 2 Jahre), bis hin zu einer psychotherapeutischen Ausbildung (regulär 3 Jahre).

Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in

Ausgehend von einem Bachelor- und Masterstudium, muss ein jeder angehende Psychotherapeut*in noch eine Ausbildung zum/-r psychologischen Psychotherapeut*in ablegen. Die Ausbildung kann sowohl Vollzeit, als auch berufsbegleitend absolviert werden. Hierbei nimmt die Vollzeitausbildung ca. drei Jahre in Anspruch und die berufsbegleitende Ausbildung ca. fünf Jahre. In dieser Ausbildung lernt der / die angehende Therapeut*in eigenständig Diagnosen von Störungen mit Krankheitswert zu tätigen, diese zu therapieren und Maßnahmen zur Rehabilitation anzuwenden. Zudem muss der / die Auszubildende in der Lage sein, mögliche Begleiterscheinungen und Folgen einer Störung zu erkennen und diese im Therapieablaufplan mit einzubinden.

Der praktische Abschnitt

Der praktische Abschnitt dient in der Ausbildung größtenteils zur Selbsterfahrung. Der / die angehende Psychotherapeut*in erlernt parallel zu den Vorgehensweisen bei Therapiemaßnahmen den richtigen Umgang mit Patient*innen. Ein weiterer sehr wichtiger Part des praktischen Abschnitts ist das Modul, in dem der / die Auszubildende selbst „auf der Couch“ liegt. Dieses Modul hilft dem / der Auszubildenden, sich noch besser in den Patienten hineinzuversetzen. Zugleich lernen sie, sich von eigenen Konflikten abzugrenzen, um für die Konflikte der Patient*innen emotional aufnahmefähiger zu sein. Weitere Voraussetzungen sind mindestens:

  • 120 Stunden Selbsterfahrung
  • 1.200 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patient*innen
  • 600 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • 600 Stunden Patient*innenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung
  • 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision

Der theoretische Abschnitt

Im theoretischen Abschnitt der Ausbildung wird den angehenden Psychotherapeut*innen Wissen vermittelt, welches zur Behandlung der Patient*innen essentiell sind. Zu den Themen in dieser Phase gehören unter anderem:

  • Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen Diagnostik und Differenzialdiagnostik
  • Entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit
  • Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeut*innen
  • Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung
  • Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung
  • Krisenintervention
  • Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie
  • Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen

Tätigkeitsfelder als Psychologische*r Psychotherapeut*in

Psychologische Psychotherapeut*innen können ihre Tätigkeit in den verschiedensten Einrichtungen ausüben, z.B. in:

  • psychotherapeutischen Praxen
  • Krankenhäusern und Kliniken
  • psychosomatischen Einrichtungen
  • Erziehungsheimen und Beratungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Organisationen des Gesundheitswesens

Schwerpunkte/Weiterbildungen als Psychologische*r Psychotherapeut*in

In der Ausbildung können die angehenden Therapeut*innen zwischen folgenden Vertiefungen wählen:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Allerdings können diese Schwerpunkte der psychotherapeutischen Behandlung auch nach der Ausbildung, über Weiterbildungen, zusätzlich vertieft werden.

Gehalt als Psychologische*r Psychotherapeut*in

Innerhalb der Ausbildung sind Sie an einer entsprechenden Einrichtung (Krankenhaus, Klinik, Hochschule) angestellt. Aufgrund der Tatsache, dass Sie aber noch kein*e vollständig ausgebildete*r Psychotherapeut*in sind, erhalten Sie nur ein Ausbildungsgehalt. Hinzu kommt, dass für die Ausbildung die jeweilige Institution mehrere tausend Euro verlangt. Deshalb ist es in den meisten Fällen leider die Regel, dass sich die angehenden Therapeut*innen neben der Ausbildung meist eine Zweitanstellung suchen.

Während der Ausbildung kannst du mit einem Gehalt von rund 1.000 € brutto pro Monat rechnen. Das Einstiegsgehalt hingegen zwischen 2.500 und 3.100 € brutto.