Bewerbungsmuster – Beamt*in im Zolldienst


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Info

Beamt*innen im Zolldienst machen weit mehr, als dich am Flughafen zu fragen, ob du anmeldepflichtige Waren dabei hast. Der Zoll nimmt Steuern ein und kümmert sich um die Stabilisierung und Aufrechterhaltung der Marktordnung. Er ist zuständig für die Vollstreckung ausstehender öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Er ist auch für den Schutz von Bürger*innen, Wirtschaft und Umweltschutz zuständig. Darunter fallen zum Beispiel Aufgaben, wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Produktpiraterie, Terrorismus, Schmuggel und Kriminalität. Außerdem setzt er sich zusätzlich für den Schutz von Verbraucher*innen und den Artenschutz ein.

Durch die Globalisierung ist der Zoll in zunehmendem Maße auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet. Zöllner*innen arbeiten deshalb auch bei der Europäischen Union in Brüssel oder weltweit als Verbindungsbeamt*innen bei deutschen Botschaften. Sie werden auch als Aufbauhelfer*innen in Krisengebieten eingesetzt.

Du siehst, der Zoll hat ein ganz eigenes Aufgabengebiet. Ein Job beim Zoll lässt sich nicht vergleichen mit einem Job als Polizist*in, auch wenn beide Waffen tragen dürfen.

Voraussetzungen Beamt*in im Zolldienst

Dein Schulabschluss ist erst einmal nicht entscheidend dafür, ob du die Chance hast, im Zolldienst zu arbeiten. Zwei unterschiedliche Laufbahnen bieten eine Möglichkeit für jeden!

Für die Arbeit beim Zoll musst du grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung sowie eine Waffe zu tragen. Außerdem darf Schichtdienst für dich kein Problem sein. Zudem musst du sportlich fit sein und ein maximal 12 Monate altes Sportabzeichen in Bronze vorlegen können.
Wenn du zusätzlich bereit bist, dich jederzeit für die Wahrung der freiheitlich, demokratischen Grundordnung einzusetzen, sind die Ausbildungsplätze beim Zoll für dich richtig.

Ausbildung Beamt*in im Zolldienst

Beim Zoll hast du prinzipiell die Auswahl zwischen zwei unterschiedlichen Ausbildungen.

Zum einen kannst du eine Ausbildung als Beamt*in im mittleren Dienst beim Zoll machen. Wenn du in der Zollabfertigung arbeitest, erfasst du Warensendungen. Bei diesen überprüfst du, ob die Bestimmungen für Steuern und den Zoll erfüllt sind. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollierst du z.B. Gepäckstücke und Fahrzeuge. Wenn etwas nicht stimmt, setzt du die zu zahlenden Zölle und Steuern gemäß gesetzlicher Vorschriften fest. Im Grenzschutz bist du für die Kontrolle von unwegsamen Grenzabschnitten zuständig. Dies verhindert die illegale Einfuhr von Waren. Im Zollfahndungsdienst gehst du illegalen Aktivitäten nach. Bist du auf dem Boot beim Wasserzoll, fallen dir auch grenzpolizeiliche und Umweltschutzaufgaben zu.

Strebst du die Position als Beamt*in im gehobenen Dienst beim Zoll an, unterweist und überwachst du im Zollabfertigungsdienst Beamt*innen im mittleren Zolldienst, bei den routinemäßigen Abfertigungen. Wenn ein Problem oder besonders komplizierte Fälle gibt, greifst du selber ein und unterstützt deine Kolleg*innen bei der Lösung. Du könntest im Grenzaufsichtsdienst Zollkommissariate leiten und dort verhindern, dass Waren ohne zollamtliche Behandlung über die Zollgrenzen gelangt. Wenn du lieber mehr im Büro arbeiten möchtest, ist das auch möglich. Du kannst in der allgemeinen Verwaltung als Sachbearbeiter*in schwierige Zollangelegenheiten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten bearbeiten. Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme von Führungs- oder Leitungspositionen in örtlichen Dienststellen.

Deine Arbeitsplätze beim Zoll sind vielseitig: Im mittleren und im gehobenen Zolldienst arbeitest du entweder in Büros oder direkt vor Ort (Betriebsprüfung, Grenzzolldienst, Flughafen oder Seegelände, …).

Du findest zum Beispiel Arbeit bei

  • Hauptzollämtern,
  • Zoll(fandungs)ämtern,
  • der Generalzolldirektion,
  • dem Wasserzoll.

Ausbildung als Beamt*in im mittleren Dienst

Eine zweijährige Zollausbildung als Beamt*in im mittleren Dienst eignet sich für Dich, wenn Du mindestens einen Realschulabschluss hast. Oder Du kannst einen Hauptschulabschluss in Kombination mit einer förderlichen Ausbildung (im rechts- oder kaufmännischen Bereich) vorweisen.

Du wirst abwechselnd Unterricht an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) haben, die sich mit Praxisabschnitten an den Zolldienststellen deines Ausbildungshauptzollamtes abwechseln.

Deine Ausbildung beginnt mit einem Einführungspraktikum, bei dem du erste Praxiserfahrungen sammeln kannst. Anschließend folgt dann ein sechsmonatiger Einführungslehrgang im BWZ. In deinen Unterrichtsphasen wirst du sehr viel mit Recht (Vollzugsrecht, Verbrauchersteuerrecht, Allgemeines Steuerrecht, Ausländerrecht, …) beschäftigen. Danach folgt eine 12-monatige praktische Ausbildung. Sie wird von praxisbezogenen Lehrveranstaltungen im BWZ begleitet. Das heißt, hier wirst du die Aufgaben des Zolls in der Praxis kennen lernen, in ihre Bearbeitung eingebunden und kannst dein Fachwissen selbständig anwenden. Abschließend hast du noch einmal sechs Monate einen Abschlusslehrgang im BWZ.

Wenn du am Ende des Abschlusslehrgangs die sogenannte Laufbahnprüfung bestehst, wirst du in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Falls du dich bewährst, wirst du zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Stimmen deine Leistungen, kannst du auch einen sogenannten vertikalen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst in Angriff nehmen. Voraussetzung ist, du musst ein Aufstiegsverfahren mit abschließender Prüfung bestehen. Dann darfst du dich Diplom-Finanzwirt*in (FH) nennen.

Die duale Ausbildung für den gehobenen Dienst beim Zoll

Hast du ein Abitur, Fachabitur oder einen vergleichbaren Abschluss, kannst du dich direkt für eine Ausbildung im gehobenen Dienst beim Zoll bewerben. Hierbei handelt es sich um ein duales Studium.

Die dreijährige Ausbildung kombiniert den Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ (an der Hochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Münster) und drei Praktika. Diese wirst du dann in verschiedenen Bereichen der Verwaltung an der Dienststelle deines Ausbildungshauptzollamts absolvieren.

Deine Ausbildung gliedert sich in ein sechsmonatiges Grundstudium und das Hauptstudium. Das Grundstudium vermittelt folgendes Wissen:

  • staatsrechtliche/-politische, rechtliche Grundlagen
  • volks- und finanzwirtschaftliche, betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Organisation und Informationsverarbeitung
  • sozialwissenschaftliche Grundlagen: Psychologie, Soziologie, Pädagogik

In deinem Hauptstudium hast du Wahlpflichtfächer, aus denen du selbstständig wählen kannst. So kannst du dich in deiner Ausbildung spezialisieren. Einige Beispiele für Wahlpflichtfächer sind

  • allgemeines Steuerrecht,
  • allgemeines und besonderes Zollrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Managementlehre

Schließt Du am Ende deines Studiums die sogenannte Laufbahnprüfung erfolgreich ab, bekommst Du den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt/-in (FH) verliehen. Dann wirst Du in einem Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Sobald Du Du dich in deiner Probezeit bewährt hast, wirst Du zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Verdienst Beamt*in im Zolldienst

In deiner Ausbildung beim Zoll erhältst du als Gehalt sogenannte Anwärterbezüge. Das sogenannte Anwärtergrundgehalt (brutto) liegt für die Dauer deiner Ausbildung

  • im mittleren Dienst bei etwa 1.170 €,
  • im gehobenen Dienst bei etwa 1.220 €.

Wenn du deine Ausbildung erfolgreich absolviert hast, wird dein Gehalt einheitlich, mit Besoldungsgruppen, bestimmt.

Im mittleren Dienst wirst du mit den Besoldungsgruppen A6 bis A9 vergütet. Das entspricht in etwa einem Gehalt zwischen 2.250 € und 3.500 €. Die einzelnen Besoldungsgruppen bestimmen auch deine Berufsbezeichnung.

  • Du beginnst auf Stufe A6: Dein Beruf nennt sich Zollsekretär*in.
  • Die erste Beförderung auf A7 mach dich zum/r Zollobersekretär*in.
  • Mit Gruppe A8 wirst du Zollhauptsekretär*in.
  • Bist du in Gruppe A9 angekommen, darfst du dich Zollamtsinspektor*in.

Nach deinem dualen Studium oder einem Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst wirst du nach den Besoldungsgruppen A9 bis A13 bezahlt. Dann erhältst du ein Gehalt zwischen 2.700 € und 5.300 €.

  • Zollbeamte und Zollbeamtinnen mit Besoldungsgruppe A10 sind Zolloberinspektoren*innen.
  • Mit A11 werden Zollamtsmänner/-frauen vergütet.
  • Nach Besoldungsgruppe A12 werden Zollamtsrät*in vergütet.
  • Die letzte Stufe der Beförderung auf A13 macht dich zum*r Zolloberamtsrät*in.

Du kannst immer nur von einer Stufe in die nächst höhere Gruppe befördert werden. Das heißt, du kannst von Gruppe A6 in A7 aufsteigen. Aber nicht A6 auf A9.

Weiterbildungsmöglichkeiten Beamt*in im Zolldienst?

Der Zoll bietet für die Weiterbildung nach der bestandenen Ausbildung, regelmäßig Fortbildungen und Lehrgänge an. Du kannst diese direkt bei einer Akademie des Zolls besuchen. Oder du machst deine Fortbildung bei einem privaten Anbieter.