Lügen im Vorstellungsgespräch
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Auf welche Fragen des Personalers musst du wahrheitsgemäß antworten, wann darfst du im Vorstellungsgespräch lügen? Erfahre, wann eine (Not-) Lüge zulässig ist und welche Antworten sinnvoll sind, damit eventuelle Unwahrheiten für den neuen Job nicht zu deinem Verhängnis werden.

Der Mensch lügt am Tag gut 200 Mal, sowohl im Job als auch im Privatleben. In deiner Bewerbung, besonders im Lebenslauf, solltest du jedoch immer bei der Wahrheit bleiben, da es eine Vielzahl an Kontrollmöglichkeiten für den Personaler gibt. Dein Social Media Profil, deine in der Bewerbung angehängten Arbeitszeugnisse oder ein Telefonat mit einem vergangenen Arbeitgeber können deine potenzielle Karriere schnell beenden. Falls du es ins Bewerbungsgespräch geschafft hast, ist es interessant zu wissen, dass Bewerber eher lügen, wenn es um ihren bisherigen Job oder Erfolge geht, Bewerberinnen meist, um ihre Teamfähigkeit zu beschönigen.

Häufig handelt es sich um keine schwerwiegenden Lügen, sondern nur um nicht vollkommen wahrheitsgetreue Antworten. Alternativ ist es der Versuch, durch bewusstes Verzerren der Realität die eigene Position und Chancen auf den Job sowie eine mögliche Karriere zu verbessern. Doch wie sieht es mit kleinen oder größeren Lügen im Vorstellungsgespräch aus? Darf der Arbeitgeber vom Bewerber alles wissen wollen, oder gibt es Tabu-Fragen, die unzulässig sind?

Im Vorstellungsgespräch lügen – und das mit Recht

Klingt nach einem Freifahrtschein für dich als Bewerber. Lügen sollen im Bewerbungsgespräch für deine Karriere erlaubt sein und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen? Die eindeutige Antwort ist „Ja!“. Solange es sich um unzulässige Fragen des Personalers handelt, musst du nicht wahrheitsgetreu reagieren. Der Arbeitgeber darf dich mit allen Fragen durchlöchern, die ihm in den Sinn kommen. Du als Bewerber hast jedoch das Recht, ihn wegen vieler Fragen aufgrund von Diskriminierung zu verklagen. Als Faustregel kannst du dir merken, dass alle Fragen, die keinen Bezug zur vakanten Stelle beziehungsweise zur auszuführenden Arbeit haben, nicht zulässig sind. Folgende Fragen gehören zum Beispiel zu den absolut unzulässigen:

Fragen …

  • … zur Kinder-/ Familienplanung
  • … zur sexuellen Orientierung
  • … zur Arbeit / Tätigkeit des Partners
  • … zur politischen / religiösen Einstellung
  • … zu früheren Krankheiten
  • … zu Schulden
  • … zu Vorstrafen
  • … nach Behinderungen

Berufe, in denen sensible Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt sind

Beachte im Vorstellungsgespräch jedoch, dass solche, eigentlich juristisch verfolgbare Fragen in Ausnahmefällen erlaubt sein können. Wenn die Frage für den Beruf beziehungsweise die Stelle von Relevanz ist, muss sie wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Beispiele für Berufe, bei denen es dem Arbeitgeber erlaubt ist, eigentlich unerlaubte Fragen zu stellen:

  • Arzt: Es ist für den Arbeitgeber von großer Wichtigkeit zu wissen, ob du ansteckende Krankheiten hast oder schwanger bist und dadurch ein Risiko bei der Arbeit darstellen könnten.
  • Kassierer/Bankkaufmann/Soldat: Fragen zu Vermögensverhältnissen musst du beantworten.
  • Jurist/Polizist: Vorstrafen musst du„zugeben“.
  • Lehrer: Viele Schulen verorten sich in einer religiösen Richtung, welche die Unternehmen vom Bewerber kennen wollen.

Falls du im Bewerbungsgespräch auf eine Frage mit einer Lüge antwortest, obwohl diese einen relevanten Bezug zu der vakanten Position hat, machst du dich strafbar. Falls deine Lüge nicht direkt auffliegt und du den Job beispielsweise ergatterst, kannst du eine fristlose Kündigung erhalten und sogar angezeigt werden. Deshalb ist es häufig sinnvoll, auch bei tatsächlich nicht zulässigen Fragen ehrlich zu antworten, um später die Konsequenzen einer Lüge nicht tragen zu müssen und damit deiner Karriere zu schaden.
Wir geben dir für dein Bewerbungsgespräch folgende Tipps:

  1. Überlege dir nach der Bewerbung und der Einladung zum Bewerbungsgespräch, welche eigentlich unerlaubten Fragen in deinem Fall eventuell sogar zulässig sein können.
  2. Bei tatsächlich unerlaubten Fragen: Bleibe ruhig und sachlich! Antworte auf geschlossene Fragen nach einer baldigen Schwangerschaft, einem vergangenen Gefängnisaufenthalt o. ä. einfach mit einem kurzen Nein. Für offene Fragen solltest du überlegen, welche Antwort für den angestrebten Job wichtig sowie richtig sein könnte. Reagiere dementsprechend.
  3. Lasse dir kein schlechtes Gewissen bei Lügen im Vorstellungsgespräch machen. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kannst du auch nach einer (Not-)Lüge nicht rechtlich belangt werden.
  4. Stelle die Gegenfrage, wieso die dir gestellte Frage für den Personaler von Relevanz ist. Eventuell möchte er dich nur aus der Reserve locken und dein Antwortverhalten testen.
  5. Falls dein Gegenüber dich über die gesamte Zeit des Bewerbungsgesprächs nur mit unerlaubten Fragen bombardiert, ziehe die Reißleine und beenden das Gespräch. Wenn du dich stark diskriminiert fühlst, fasse eine Klage ins Auge. Bei einem solchen Arbeitgeber möchtest du ohnehin nicht beschäftigt sein.

Fazit

Du musst dir als Arbeitnehmer nicht alles gefallen lassen und darfst in manchen Fällen im Vorstellungsgespräch lügen. Lege dir jedoch im Vorhinein mögliche Formulierungen für unzulässige Fragen zurecht, damit deine Notlüge durch eine unnatürliche Gestik oder Mimik nicht auffällt. Häufig haben Personaler keine bösen Absichten, wenn sie dir solche Fragen stellen, sondern wollen dein Verhalten testen.

Deshalb unser Tipp: Bleibe lieber von Anfang an ehrlich, auch wenn manche Fragen nicht legitim sind und du das Recht auf eine Lüge hättest. Bevor diese auffällt, solltest du den Personaler eher fragen, wieso diese Frage von Relevanz für die Stelle ist. Denn, wie wir von Kind auf gelernt haben, kommst du mit der Wahrheit am weitesten!

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