Vorstellungsgespräch Lügen im Vorstellungsgespräch

Veröffentlicht am Mai 13th, 2016 | von Ben

0

Im Vorstellungsgespräch lügen

Auf welche Fragen des Personalers müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, wann dürfen Sie im Vorstellungsgespräch lügen? Erfahren Sie, wann eine (Not-) Lüge zulässig ist und welche Antworten sinnvoll sind, damit eventuelle Unwahrheiten für den neuen Job nicht zu Ihrem Verhängnis werden.

Telefon

pexels.com

Der Mensch lügt am Tag gut 200 Mal, sowohl im Job als auch im Privatleben. In Ihrer Bewerbung, besonders im Lebenslauf, sollten Sie jedoch immer
bei der Wahrheit bleiben, da es eine Vielzahl an Kontrollmöglichkeiten für den Personaler gibt. Ihr Social Media Profil, Ihre in der Bewerbung angehängten Arbeitszeugnisse oder ein Telefonat mit einem vergangenen Arbeitgeber können Ihre potentielle Karriere mit einer Bewerbung im Mülleimer beenden. Falls Sie es ins Bewerbungsgespräch geschafft haben, ist es interessant zu wissen, dass Bewerber eher lügen, wenn es um ihren bisherigen Job oder Erfolge geht, Bewerberinnen meist, um ihre Teamfähigkeit zu beschönigen.

Häufig handelt es sich um keine schwerwiegenden Lügen, sondern nur um nicht vollkommen wahrheitsgetreue Antworten. Alternativ ist es der Versuch, durch bewusstes Verzerren der Realität die eigene Position und Chancen auf den Job sowie eine mögliche Karriere zu verbessern. Doch wie sieht es mit kleinen oder größeren Lügen im Vorstellungsgespräch aus? Darf der Arbeitgeber vom Bewerber alles wissen wollen, oder gibt es Tabu-Fragen, die unzulässig sind?

Im Vorstellungsgespräch lügen – und das mit Recht

Klingt nach einem Freifahrtschein für Sie als Bewerber. Lügen sollen im Bewerbungsgespräch für Ihre Karriere erlaubt sein und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen? Die eindeutige Antwort ist „Ja!“. Solange es sich um unzulässige Fragen des Personalers handelt, müssen Sie nicht wahrheitsgetreu reagieren. Der Arbeitgeber darf Sie mit allen Fragen durchlöchern, die ihm in den Sinn kommen. Sie als Bewerber haben jedoch das Recht, ihn wegen vieler Fragen aufgrund von Diskriminierung zu verklagen. Die Trennlinie zwischen erlaubten und unerlaubten Fragen ist zwar sehr dünn, folgende Fragen gehören aber zum Beispiel zu den absolut unzulässigen:

Erhobener Finger

Kevin Sequeira – stocksnap.io

Fragen …

  • … zur Kinder-/ Familienplanung
  • … zur Arbeit / Tätigkeit des Partners
  • … zur politischen / religiösen Einstellung
  • … zu früheren Krankheiten
  • … zu Schulden
  • … zu Vorstrafen
  • … nach Behinderungen
Somit alle Fragen, die keinen Bezug zur vakanten Stelle beziehungsweise zur auszuführenden Arbeit haben.

Beachten Sie im Vorstellungsgespräch jedoch, dass solche, eigentlich juristisch verfolgbare Fragen in Ausnahmefällen erlaubt sein können. Wenn die Frage für den Beruf beziehungsweise die Stelle von Relevanz ist, muss sie wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Beispiele für Berufe, bei denen es dem Arbeitgeber erlaubt ist, eigentlich unerlaubte Fragen zu stellen:

  • Arzt (Es ist für den Arbeitgeber von großer Wichtigkeit zu wissen, ob Sie ansteckende Krankheiten haben oder schwanger sind und dadurch ein Risiko bei der Arbeit darstellen könnten)
  • Kassierer / Bankkaufmann / Soldat (Fragen zu Vermögensverhältnissen müssen Sie beantworten)
  • Jurist / Polizist (Vorstrafen müssen Sie „zugeben“)
  • Lehrer (Viele Schulen verorten sich in einer religiösen Richtung, welche die Unternehmen vom Bewerber kennen wollen)

Falls Sie im Bewerbungsgespräch auf eine Frage mit einer Lüge antworten, obwohl diese einen relevanten Bezug zu der vakanten Position hat, machen Sie sich strafbar. Falls Ihre Lüge nicht direkt auffliegt und Sie den Job beispielsweise ergattern, können Sie eine fristlose Kündigung erhalten und sogar angezeigt werden. Deshalb ist es häufig sinnvoll, auch bei tatsächlich nicht zulässigen Fragen ehrlich zu antworten, um später die Konsequenzen einer Lüge nicht tragen zu müssen und damit Ihrer Karriere zu schaden.
Wir geben Ihnen für Ihr Bewerbungsgespräch folgende Tipps:

  1. Überlegen Sie sich nach der Bewerbung und der Einladung zum Bewerbungsgespräch, welche eigentlich unerlaubten Fragen in Ihrem Fall eventuell sogar zulässig sein können.
  2. Bei tatsächlich unerlaubten Fragen: Bleiben Sie ruhig und sachlich! Antworten Sie auf geschlossene Fragen nach einer baldigen Schwangerschaft, einem vergangenen Gefängnisaufenthalt o. ä. einfach mit einem kurzen Nein. Für offene Fragen sollten Sie überlegen, welche Antwort für den angestrebten Job wichtig sowie richtig sein könnte. Reagieren Sie dementsprechend.
  3. Lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen bei Lügen im Vorstellungsgespräch machen. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können Sie auch nach einer (Not-)Lüge nicht rechtlich belangt werden.
  4. Stellen Sie die Gegenfrage, wieso die Ihnen gestellte Frage für den Personaler von Relevanz ist. Eventuell möchte er Sie nur aus der Reserve locken und Ihr Antwortverhalten testen.
  5. Falls Ihr Gegenüber Sie über die gesamte Zeit des Bewerbungsgesprächs nur mit unerlaubten Fragen bombardiert, ziehen Sie die Reißleine und beenden das Gespräch. Wenn Sie sich stark diskriminiert fühlen, fassen Sie eine Klage ins Auge. Bei einem solchen Arbeitgeber möchten Sie ohnehin nicht beschäftigt sein.
Kanone

Caio – pexels.com

Sie müssen sich als Arbeitnehmer nicht alles gefallen lassen und dürfen in manchen Fällen im Vorstellungsgespräch lügen. Legen Sie sich jedoch im Vorhinein mögliche Formulierungen für unzulässige Fragen zurecht, damit Ihre Notlüge durch eine unnatürliche Gestik oder Mimik nicht auffällt. Häufig haben Personaler keine bösen Absichten, wenn sie Ihnen solche Fragen stellen, sondern wollen Ihr Verhalten testen.

Deshalb unser Tipp: Bleiben Sie lieber von Anfang an ehrlich, auch wenn manche Fragen nicht legitim sind und Sie das Recht auf eine Lüge hätten. Bevor diese auffällt, sollten Sie den Personaler eher fragen, wieso diese Frage von Relevanz für die Stelle ist. Denn, wie wir von Kind auf gelernt haben, kommen Sie mit der Wahrheit am weitesten!

Diese Beiträge könnten dir gefallen:

Das Vorstellungsgespräch – wenn die Bewerbung Türen öffnet

10 Tipps für die richtige Körpersprache im Bewerbungsgespräch

Pünktlichkeit – das oberste Gebot im Vorstellungsgespräch


Über den Autor



Zurück ↑