Bewerbungsanschreiben – Tipps für Berufserfahrene
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Mit einer Bewerbung verbinden viele Menschen den ersten Schritt in das Berufsleben. Ist die Schulzeit oder die akademische Laufbahn an der Universität erfolgreich abgeschlossen worden, wird es für die meisten Absolventen Zeit, einen richtigen Job ins Visier zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt besitzen sowohl Schüler als auch Studenten in den wenigsten Fällen die praktische Erfahrung, welche vorausgesetzt wird, um den anfallenden Aufgaben des Wunschjobs gerecht zu werden. Eine gute Bewerbung muss her. Eine Bewerbung, welche den Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. Andere Altersklassen werden dabei mit einem ähnlichen Problem konfrontiert.

Berufserfahrene Menschen haben es nicht einfach, wenn der Tag naht, an dem sie ihren Beruf wechseln oder aufgrund einer längeren Pause erneut in das Berufsleben eintauchen müssen. Die nötige Erfahrung ist vorhanden, doch Personaler wollen diese bestätigt wissen. So geht es wieder bei null los. Eine gute Bewerbung muss her. Ein Bewerbungsanschreiben, welches den Nerv des Personalers trifft. Die richtigen Tipps für die richtige Vorgehensweise.

Aufbau eines Bewerbungsanschreibens

Die Gliederung eines Bewerbungsanschreibens beschränkt sich, genauso wie ihr Inhalt, lediglich auf das Nötigste. Kurz und knapp ist hier das Motto, welches es zu beachten gilt. Der wenige Platz muss weise genutzt werden. Die Aussagekraft zählt. Daher sollte es lediglich mit Informationen gefüllt werden, welche wirklich für den Job relevant sind.

Bestandteile des Bewerbungsanschreibens:

– 1. Absatz (Einleitung)
– 2. & 3. Absatz (Hauptteil)
– Schlussabsatz (Resümee)

Der erste Absatz

Der erste Absatz besteht aus der kurzen Vorstellung der eigenen Person und der Quelle, welche den Bewerber über das Stellenangebot des Unternehmens in Kenntnis gesetzt hat. Diese kann zum Beispiel eine bereits erfolgte Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber gewesen sein. Ein Satz zum derzeitigen Status des Bewerbers (Schüler, Student und Co.) kann ebenfalls hinzugefügt werden. Der erste Absatz sollte letztendlich aus drei bis vier Sätzen bestehen.

Der zweite und dritte Absatz

Beim zweiten und dritten Absatz handelt es sich um die informativsten Abschnitte des Bewerbungsanschreibens. Sie enthalten neben einer nun ausführlichen Angabe deiner aktuellen Lebenslage deine eigentlichen Beweggründe für die Jobsuche und die Auswahl des neuen Arbeitgebers. Jedoch solltest du dich nicht dazu verleiten lassen, zu viele sowie unnötige Informationen über deine akademische oder berufliche Laufbahn mit in die Absätze einzubringen.

Das Bewerbungsanschreiben ist keine Kopie des Lebenslaufes und sollte nur die bisherigen Tätigkeiten beinhalten, welche die Befähigung den neuen Job ausüben zu können, unterstreichen. Der Bezug zum neuen Arbeitgeber sollte außerdem nicht fehlen. Wieso möchtest du unbedingt in diesem Unternehmen arbeiten? Hierzu ist eine Unternehmensrecherche vorab sinnvoll, um kurz und prägnant die für den Bewerber wichtigen Kriterien hervorzuheben.

Der Schlussabsatz

Abschließend wird noch einmal zusammengefasst, wieso du der Richtige für die freie Stelle bist. Hier werden deine persönlichen Stärken ins Rampenlicht gerückt. Diese könnten zum Beispiel eine schnelle Auffassungsgabe oder eine gewissenhafte Arbeitsweise sein. Zudem ist es empfehlenswert, hinzuzufügen, welche Vorteile und welche Steigerung du dir durch die Tätigkeit im Unternehmen erhoffst. Natürlich im positiven Sinne. Falls eine Gehaltsvorstellung und ein Beschäftigungsanfang vom Arbeitgeber gefordert wird, wäre es in diesem Fall nötig sie ebenfalls zu erwähnen.

Formalitäten eines Bewerbungsanschreibens

Absender und Adressaten werden nach der DIN 5008 geregelt, welche die genaue Anordnung der Informationen festlegt und darstellt. Sie sollten stets vollständig angegeben werden, aber können in kreativen Berufsfeldern auch anders angeordnet werden. Neben der Angabe von Datum und Ort ist die Berufsbezeichnung ein weiterer Faktor, welche nicht ausgelassen werden sollte (Bewerbung als …).

Die Gruß- und Abschiedsformel beschränkt sich hierbei auf alt hergebrachte Phrasen („Sehr geehrte Damen und Herren“ und „Mit freundlichen Grüßen …“). Es sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass ein direkter Ansprechpartner angegeben wird und die Grußformel nicht zu allgemein ausfällt. Dies könnte ansonsten eine unpersönliche Note hinterlassen.

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