Beruf & Karriere Anspruch auf das Arbeitszeugnis

Veröffentlicht am September 5th, 2016 | von Ben

0

Anspruch auf das Arbeitszeugnis

Welchen Anspruch besitzen Sie auf Ihr Arbeitszeugnis und wann müssen Sie dieses erhalten? Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, Sie sich keine guten Übernahmechancen ausrechnen oder Sie das Unternehmen ihrerseits wechseln möchten, benötigen Sie für die darauffolgenden Bewerbungen Ihr Arbeitszeugnis. Dabei kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Aushändigung Ihres Zeugnisses verzögert oder Ihnen diese sogar verweigert. Ist diese Vorgehensweise rechtlich korrekt?

Besteht ein Anspruch auf das Arbeitszeugnis?

Anspruch auf das Arbeitszeugnis: Skeptischer Geschäftsmann in Anzug und Krawatte

© Jeanette Dietl

Generell gilt, dass jeder Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis vom Personaler verlangen darf und der Arbeitgeber zur Ausstellung des Zeugnisses verpflichtet ist. Dabei haben sowohl Beschäftigte in Voll- und Teilzeit als auch Auszubildende, Aushilfen oder Praktikanten einen Anspruch auf ein Zeugnis, das ihre Leistungen widerspiegelt. Selbständige Personen, die eine weisungsfreie Dienstleistung erbringen, können von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Sie können lediglich ein Referenzschreiben von ihrem Arbeitgeber anfordern. Die Erfüllung dieser Forderung bleibt jedoch rein freiwillig.

Folgende Personen haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:

  • Beschäftige in Voll- und Teilzeit
  • Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Auszubildende
  • Aushilfen, Praktikanten, Trainees, Schüler oder Studenten
  • Probearbeiter
  • Leih- oder Heimarbeiter
  • Selbständige freie Mitarbeiter

Tritt der Fall ein, dass der Inhaber eines Unternehmens plötzlich verstirbt, muss der Erbe anhand der vorhandenen Unterlagen ein Zeugnis für den Arbeitnehmer erstellen. Dabei gilt es zu beachten, dass das Arbeitszeugnis sowohl Ihre fachlichen Kompetenzen als auch Ihre Soft Skills entsprechend darstellt. Prüfen Sie im Zweifelsfall den in Ihrem Arbeitszeugnis eingebundenen Code. Weitere hilfreiche Informationen den Formulierungen im Arbeitszeugnis finden Sie auf der Website zeugnisdeutsch.de

Wann kann das Arbeitszeugnis verlangt werden?

Der Anspruch entsteht bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann der Arbeitnehmer erst ab Beginn der gesetzlichen Kündigungsfrist ein Zeugnis verlangen. Dies gilt auch, wenn ihm bereits am Jahresanfang auf das Jahresende gekündigt wird. Somit bleibt genug Zeit um sich bei anderen Unternehmen auf einen neuen Job zu bewerben.

Dabei kann jedoch nur ein „vorläufiges Arbeitszeugnis“ bzw. ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden, da sich das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters in den darauffolgenden Wochen oder Monaten noch verändern kann. Sofern sich die Leistungen des Arbeitnehmers jedoch nicht drastisch verschlechtert haben, darf das spätere Arbeitszeugnis nicht schlechter ausfallen.

Insgesamt sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis rechtzeitig beim Arbeitgeber anfordern, da sich die Personalabteilung mit der Ausarbeitung und dem Versenden des Arbeitszeugnisses häufig Zeit lässt. Dabei ist es wichtig Ihren Anspruch höflich, aber dennoch eindeutig zu formulieren.

Aufgepasst!

Sie haben nicht ewig einen Anspruch auf Ihr Arbeitszeugnis und sollten dieses so früh wie möglich – auch noch nach dem Verlassen des Unternehmens – anfordern. Der Zeugnisanspruch verjährt nach 3 Jahren ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Anspruch auf das Arbeitszeugnis: Blick auf ein ausgedrucktes Zeugnis

© iStock

Auch wenn Sie eventuell schon einen neuen Job erhalten haben, wissen Sie nie, wann Sie sich das nächste Mal umorientieren oder bei einer anderen Firma bewerben möchten. Demnach könnte es sein, dass das nächste Unternehmen jegliche Arbeitszeugnisse von Ihnen verlangt. Also sollten Sie es nicht versäumen, den Personaler auch nach dem Verlassen des Unternehmens noch nach Ihrem Zeugnis über Ihre Qualifikationen zu fragen.


Über den Autor



Zurück ↑