Kaffeepause, Kaffekochen als Praktikant
©Unspash Annie Spratt

Kaffee ist der Motor, der müde Angestellte in Betrieb hält. Ob nach dem Aufstehen oder vor der Nachtschicht, ob Bürohengst oder Bauarbeiter, Kaffee geht immer, zu jeder Zeit und in jedem Job. Während der Arbeitszeit sind Kaffeepausen ebenso beliebt. Sie verschaffen einen freien Kopf und einen Wacheffekt – zumindest für den Moment. Doch sind Kaffeepausen legitim oder eine tückische Flucht vom Arbeitsplatz?

Wenn es um den Genuss der gerösteten Bohnen geht, brauchen sich die Deutschen nicht vor anderen Nationen zu verstecken. In Deutschland werden pro Sekunde 2315 Tassen Kaffee getrunken. Auf das volle Jahr berechnet macht dies 73 Milliarden Tassen Kaffee. Einstige Kaffeenationen wie Italien und Frankreich liegen hier zurück.

Doch was sagt das Arbeitsrecht zu Kaffeepausen?

Eine Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden geht in Deutschland mit einer Pause von einer halben Stunde einher. Beginn und Ende der Pause müssen noch vor Arbeitsbeginn abgesprochen werden. Die Pause ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 8 Stunden 4 Stunden nach Arbeitsbeginn anzusetzen. Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden sollte eine Pause nach 4,5 Arbeitsstunden erfolgen. Beginnt der Arbeitstag beispielsweise zwischen 8 Uhr und 9 Uhr, so sollte die Pause zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr eingehalten werden.

Kaffeepausen sind keine Ehrensache

Eine Pause einzuhalten bedeutet in diesem Fall, keine arbeitsbezogenen Tätigkeiten auszuführen. Wir sprechen als von einer Ruhepause. In dieser Zeit steht es dir frei, wie du deine Pausenzeit nutzt. Ein Gang zum Kaffeeautomaten und ein Gespräch mit deinen Arbeitskollegen stehen dir also zu. Weiterhin kann der Arbeitgeber die Pausenzeiten jedes Angestellten auf 2 mal 15 Minuten aufteilen, um flexiblere Kaffeepausen zu ermöglichen. Kaffeepausen innerhalb der Arbeitszeit sind nicht legitim und können in weitreichendem Ausmaße durch Abmahnungen durch den Arbeitgeber führen. Für einen Schluck Kaffee am Arbeitsplatz zwischendurch dürften allerdings selbst die härtesten Chefs keine Einwände haben.

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*In diesem Artikel verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit und Textfluss die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern. Dies soll jedoch keineswegs eine Benachteiligung der anderen Geschlechter implizieren. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Danke für dein Verständnis.