Der letzte Satz der Bewerbung – Fehler und wie man sie vermeidet©stocksnap.io Startup Stock Photos

Eine Bewerbung, was ist das? Ein Angebot, für die Firma zu arbeiten. Keine Bitte, dort arbeiten zu dürfen.
Im Bewerbungsschreiben stellst du idealerweise klar, dass du die perfekte Besetzung für die Stelle bist. Der Arbeitgeber kann froh sein, dass du dich bei ausgerechnet ihm beworben hast!

Entsprechend selbstbewusst muss auch der letzte Satz sein.

Natürlich darfst du nicht schreiben „Ich erteile Ihnen die Gnade, mich um ein Gespräch bitten zu dürfen“ oder auf eine andere Art und Weise arrogant auftreten. Aber es ist ratsam, auf Augenhöhe zu bleiben und sich keinesfalls unterzuordnen. Denn immerhin sucht der Arbeitgeber ja jemanden, der die Arbeit möglichst gut für ihn erledigt.

Es gilt also, unsicheres Schreiben zu vermeiden. Ein häufig auftretender Fehler ist die Verwendung des Konjunktivs. Wäre, würde, „hätte, hätte – Fahrradkette“. Außerdem sollten relativierende Wörter wie „wenn“ oder „falls“ vermieden werden.

Der letzte Satz – Beispiele für diese unglücklichen Formulierungen:

  1. Überzogen: „Wenn es Ihnen nichts ausmacht, würde ich Sie vielleicht gerne bitten dürfen, mich eventuell irgendwann einmal zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Darüber würde ich mich dann, für den Fall, dass Sie das machen sollten, sehr freuen.“

2. Standard: „Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen.“

3. Abgeschwächt: „Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich freuen.“

Die korrekte Version dieses relativ schlichten letzten Satzes lautet:
„Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr“.

Natürlich kann man hier wesentlich kreativer werden, aber es muss immer darauf geachtet werden, sich nicht unter Wert zu verkaufen. Kein Konjunktiv, keine „wenns“ oder „falls“.

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*In diesem Artikel verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit und Textfluss die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern. Dies soll jedoch keineswegs eine Benachteiligung der anderen Geschlechter implizieren. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Danke für dein Verständnis.