Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch könnten wie folgt aussehen:
Welche Partei wählen Sie? Sind Sie religiös? Haben Sie Ihre/n Frau/Mann schon einmal betrogen? Haben Sie Krankheiten?
Was geht Sie das an?!
Diese und andere, private Fragen darf ein Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch nicht stellen. Doch es kommt nicht selten vor, dass er dies trotzdem tut. Wie reagiert man angemessen?
Zuerst einmal sollte man wissen, aus welchem Grund der Arbeitgeber die Fragen stellt. Möchte er den Job nur jemandem geben, der diese Fragen zu seiner absoluten Zufriedenheit beantwortet? Möglich wäre es, doch viele Personaler stellen absichtlich >unerlaubte Fragen, um zu testen, wie der Bewerber reagiert. Gerät er sofort aus der Fassung oder verhält er sich souverän?
Gerade bei Führungspositionen oder anderen Jobs, in denen diplomatisches Geschick erforderlich ist, sollte der Bewerber in der Lage sein, mit derartigen oder anderen unangenehmen Situationen gelassen umzugehen. Eine verbotene Frage ist eine gute Möglichkeit, seine Eignung für so eine Arbeitsstelle zu testen.
Doch manchmal hat ein Arbeitgeber auch guten Grund und sogar die Berechtigung, im Vorstellungsgespräch Fragen zu stellen, die einem selbst eigentlich wie unerlaubte Fragen vorkommen.
Denn sobald die Frage einen Bezug zur Stelle oder zum Unternehmen hat, ist sie legitim. Ein Finanzberater sollte keine Vorstrafe wegen Betrugs haben, ein Schatzmeister keine wegen Diebstahls, ein Arzt, der an offenen Wunden operiert, keine stark ansteckenden Infektionskrankheiten und wer sich um eine Stelle in der katholischen Kirche bewirbt, sollte – je nach Position – auch Christ sein.
Allerdings gibt es einen Bereich, in den der Personaler nicht vordringen darf: den Kernbereich der privaten Lebensführung.
Doch Vorsicht: Eine strikte Weigerung, entsprechende Fragen zu beantworten, sollten sie dennoch gestellt werden, kann viele Sympathiepunkte kosten. Daher ist zu empfehlen, sich bereits vor dem Vorstellungsgespräch zu überlegen, welche Informationen man herausgibt und welche nicht, damit die Karriere nicht am zwischenmenschlichen Teil des Bewerbungsgespräches scheitert.
Doch was, wenn man genau nach etwas gefragt wird, worüber man um keinen Preis sprechen möchte?
Man sollte die bereits erwähnte Möglichkeit im Hinterkopf behalten, dass der Personaler nur testen möchte, wie man in derartigen Stresssituationen reagiert. Daher: locker bleiben. Es ist möglich, die Frage wie einen Scherz zu behandeln und einfach eine andere Antwort zu geben, z.B. bezüglich der eigenen Qualifikationen.
Auch kann man schwammige Antworten geben und das Gespräch wieder auf seinen eigentlichen Gegenstand lenken, die Bewerbung.
Sollte der Arbeitgeber allerdings immer wieder auf die verbotene Frage zurückkommen, ist man gezwungen, ein klares Statement abzugeben: „Bitte entschuldigen Sie die Gegenfrage: Könnten Sie mir sagen, was das mit der Stelle zu tun hat? Ich weiß nicht, wie ich darauf antworten soll.“
Selbstverständlich ist eine Lüge in dieser Situation auch möglich und sogar nicht verboten. Doch sie sollte gut geplant sein, damit sie nicht zu Widersprüchen führt.
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